Häufig gestellte Fragen

Die folgenden Informationen richten sich an Interessenten und an Personen, die bisher wenig Berührungspunkte mit dem Schießen hatten.

Ziel ist es, grundlegende Zusammenhänge verständlich zu machen und einen ersten Überblick zu bieten. Die Inhalte sind bewusst allgemein gehalten.

Waffensachkunde

Was ist die Waffensachkunde?

Die Waffensachkunde ist eine Grundlagenprüfung, die insbesondere vermittelt, wie Waffen sicher gehandhabt werden. Sie umfasst eine theoretische- und praktische Prüfung.

Wofür brauche ich die Sachkunde?

Man benötigt sie für alle Erlaubnisse, die den Umgang mit erlaubnispflichtigen Waffen betreffen. Ohne Sachkunde darf man keine Waffe kaufen oder besitzen. Auch wird sie von Sicherheitspersonal für bewaffnete Dienste benötigt.

Wie lange gilt die Sachkunde?

Sie gilt lebenslang und muss nicht erneuert werden.

Waffenbesitzkarte

Was ist eine Waffenbesitzkarte (WBK) ?

Die Waffenbesitzkarte ist die Erlaubnis, bestimmte Schusswaffen und Munition zu kaufen und zu besitzen. Sie ist das zentrale Erlaubnisdokument für den Waffenbesitz, egal ob für Sport, Jagd oder Sammlung.

Was ist ein Waffenschein?

Ein Waffenschein ist die Erlaubnis, Schusswaffen in der Öffentlichkeit zu tragen. Er wird nur in besonderen Ausnahmefällen erteilt.

Welche Bedingungen müssen ich für eine WBK erfüllen?

Für eine WBK muss man zuverlässig und persönlich geeignet sein, die Waffensachkunde besitzen und ein anerkanntes Bedürfnis haben, beispielsweise für den Schießsport. Zusätzlich benötigt man einen geeigneten Waffenschrank zur sicheren Aufbewahrung.

Was bedeutet „Bedürfnis“ im Waffenrecht?

Das ist die Begründung dafür, warum jemand eine Waffe besitzen möchte. Im Sportbereich ist das Bedürfnis an die aktive Teilnahme am Schießsport gekoppelt; i.d.R. 12-monatige Mindestmitgliedschaft im Verein und 18 Schießtermine in diesem Zeitraum.

Wie läuft der WBK Antrag grundsätzlich ab?

Man sammelt die Nachweise für Tresor und Sachkunde, lässt sich das Bedürfnis bestätigen und stellt anschließend den Antrag bei der zuständigen Behörde. Die Behörde prüft dann persönliche Eignung und Zuverlässigkeit.

Kann das Bedürfnis wieder verfallen?

Ja. Wenn man längere Zeit nicht mehr aktiv schießt oder den Verein oder Schießsportverbandverband verlässt.

Aufbewahrung von Waffen

Wie müssen erlaubnispflichtige Waffen aufbewahrt werden?

Sie müssen in zugelassenen Tresoren (DIN EN 1143-1) gesichert werden, sodass keine unbefugte Person Zugriff hat. Munition darf im gleichen Tresor aufbewahrt werden.

Gibt es Kontrollen?

Ja. Die sichere Aufbewahrung wird regelmäßig durch unangekündigte Kontrollen überprüft.

Darf ich als WBK-Inhaber Waffen transportieren?

Ja. Der Transport ist erlaubt, wenn er einem begründeten Zweck dient, zum Beispiel Training, Wettkampf oder Reparatur und die Waffen nicht schuss- und zugriffsbereit transportiert werden, d.h. ungeladen und in einem abgeschlossenen Behältnis.

Bewachungsgewerbe

Ich möchte im bewaffneten Sicherheitsdienst arbeiten. Was brauche ich dafür?

Du musst mindestens 18 Jahre alt sein, die Waffensachkunde besitzen und eine abgeschlossene Qualifikation für den Sicherheitsdienst haben (z. B. Unterrichtung oder Sachkundeprüfung nach § 34a GewO).

Ich will bewaffnete Sicherheitsdienstleistungen anbieten. Was brauche ich?

Für die Beantragung einer WBK als Unternehmen gelten die gleichen Voraussetzungen wie für private Besitzer. Aber: das Bedürfnis entsteht, wenn ein konkreter Bewachungsauftrag vorliegt, bei dem der Einsatz von Schusswaffen das einzig geeignete Mittel ist. Für das Führen der Waffen im Dienst ist zusätzlich ein Waffenschein zu beantragen.